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Explosionsschutz-Prüfungen

Explosionsschutz-Prüfungen: ATEX, BetrSichV und Sicherheit in explosionsgefährdeten Bereichen

Alles über Explosionsschutz-Prüfungen nach ATEX und BetrSichV: Gesetzliche Anforderungen, Zoneneinteilung, technische Standards EN 60079, Gefährdungsbeurteilung, finanzielle Risiken und Sicherheitsmaßnahmen für explosionsgefährdete Bereiche.

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10. November 2025
AMA Systems Expertenteam

Was sind Explosionsschutz-Prüfungen?

Explosionsschutz-Prüfungen sind spezialisierte Sicherheitsprüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Bereichen, wo explosionsfähige Atmosphären auftreten können. Diese Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und lebenswichtig für die Sicherheit von Mitarbeitern und Anlagen.

Eine explosionsfähige Atmosphäre entsteht, wenn brennbare Stoffe (Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube) mit Luft in einem zündfähigen Mischungsverhältnis vorhanden sind. In solchen Bereichen können selbst kleinste Funken oder heiße Oberflächen an elektrischen Betriebsmitteln zu verheerenden Explosionen führen.

⚠️ Wichtig zu wissen:

Explosionsschutz-Prüfungen dürfen nur von speziell geschulten und zertifizierten Fachkräften durchgeführt werden. Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann zu schweren Unfällen, Todesopfern und Bußgeldern bis 50.000 € führen.

Typische Branchen mit Explosionsgefahr:

  • • Chemische Industrie (Lösungsmittel, Gase)
  • • Petrochemie (Raffinerien, Tankstellen)
  • • Lebensmittelindustrie (Mehlstaub, Zuckerstaub)
  • • Pharmazeutische Industrie
  • • Holzverarbeitung (Holzstaub, Schleifstaub)
  • • Lackierereien (Lösungsmitteldämpfe)
  • • Kunststoffverarbeitung
  • • Metallverarbeitung (Metallstaub)

ATEX-Richtlinien und BetrSichV

Der Explosionsschutz in Europa wird durch zwei zentrale ATEX-Richtlinien geregelt, die in Deutschland durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) umgesetzt werden.

ATEX 2014/34/EU (Produktrichtlinie)

Diese Richtlinie regelt das Inverkehrbringen von Geräten und Schutzsystemen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Sie legt fest, welche Anforderungen Produkte erfüllen müssen, bevor sie verkauft werden dürfen.

Kernaussage: Nur zertifizierte Ex-geschützte Betriebsmittel dürfen in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden!

ATEX 1999/92/EG (Betreiberrichtlinie)

Diese Richtlinie regelt den Betrieb von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Sie verpflichtet Arbeitgeber zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, zur Zoneneinteilung und zur Erstellung eines Explosionsschutzdokuments.

BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)

Die BetrSichV setzt die ATEX-Richtlinien in deutsches Recht um. Zentrale Anforderungen:

  • §
    § 6 BetrSichV: Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung vor Inbetriebnahme
  • §
    § 14 BetrSichV: Pflicht zur Prüfung vor Inbetriebnahme und nach Änderungen
  • §
    § 15 BetrSichV: Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung durch befähigte Person

TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit)

Die TRBS konkretisieren die Anforderungen der BetrSichV:

TRBS 1111

Gefährdungsbeurteilung: Systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen

TRBS 1112

Instandhaltung: Anforderungen an Instandhaltungsmaßnahmen

TRBS 2152

Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre: Allgemeines und Zoneneinteilung

TRBS 1203

Zur Prüfung befähigte Personen: Qualifikationsanforderungen für Prüfer

⚠️ Strafen bei Nichteinhaltung:

  • • Bußgelder bis 50.000 € bei fehlender Gefährdungsbeurteilung
  • • Bußgelder bis 25.000 € bei fehlendem Explosionsschutzdokument
  • • Strafrechtliche Verfolgung bei Unfällen mit Personenschäden
  • • Betriebsstilllegung durch Behörden möglich
  • • Persönliche Haftung der Geschäftsführung

Zoneneinteilung und Ex-Bereiche

Die Zoneneinteilung ist ein zentrales Element des Explosionsschutzes. Sie klassifiziert Bereiche nach der Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens explosionsfähiger Atmosphären. Je nach Zone gelten unterschiedliche Anforderungen an die eingesetzten Betriebsmittel.

Zonen für brennbare Gase, Dämpfe und Nebel:

ZoneDefinitionHäufigkeit/DauerBeispiele
Zone 0Explosionsfähige Atmosphäre vorhandenStändig, langzeitig oder häufigInnerer Bereich von Tanks, Rohrleitungen
Zone 1Explosionsfähige Atmosphäre wahrscheinlichGelegentlich im NormalbetriebUmgebung von Befüllstationen, Abfüllanlagen
Zone 2Explosionsfähige Atmosphäre unwahrscheinlichNur bei Störungen, selten und kurzzeitigBereiche um Flanschverbindungen, Lager

Zonen für brennbare Stäube:

ZoneDefinitionBeispiele
Zone 20Brennbare Staubwolke ständig oder langzeitig vorhandenInneres von Silos, Mühlen, Filtern
Zone 21Staubwolke gelegentlich im NormalbetriebBefüll- und Entleerstellen, Förderband-Bereiche
Zone 22Staubwolke nur selten und kurzzeitigLagerräume, Umgebung von Entstaubern

💡 Praxis-Tipp:

Die Zoneneinteilung muss von einer sachkundigen Person (z.B. Explosionsschutzbeauftragter) durchgeführt und im Explosionsschutzdokument dokumentiert werden. Eine falsche Klassifizierung kann zu schweren Unfällen oder rechtlichen Konsequenzen führen.

Technische Standards EN 60079

Die EN 60079-Normenreihe definiert die technischen Anforderungen an Geräte und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Diese Normen sind europaweit harmonisiert und bilden die Grundlage für die ATEX-Zertifizierung.

Wichtige Normen der EN 60079-Reihe:

⚡ EN 60079-14

Errichtung: Elektrische Installationen in explosionsgefährdeten Bereichen

Definiert Anforderungen an Planung, Auswahl, Errichtung und Erstprüfung elektrischer Anlagen. Regelt Kabelauswahl, Schutzarten, Einbauorte und Dokumentation.

🔍 EN 60079-17

Prüfung & Instandhaltung: Wiederkehrende Prüfungen

Legt Anforderungen an wiederkehrende Prüfungen, Instandhaltung und Überholungen fest. Definiert Prüffristen, Prüfumfang und Qualifikation des Prüfpersonals.

🛡️ EN 60079-0

Grundlagen: Allgemeine Anforderungen

Grundlegende Anforderungen an Aufbau, Prüfung und Kennzeichnung von elektrischen Betriebsmitteln für Ex-Bereiche. Basis für alle anderen Teile der Normenreihe.

🔒 EN 60079-10

Zoneneinteilung: Klassifizierung der Bereiche

Methodik zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen. Teil 1 für Gase, Teil 2 für brennbare Stäube.

Zündschutzarten (Schutzprinzipien):

Je nach Zone müssen Betriebsmittel mit speziellen Zündschutzarten ausgestattet sein:

  • ia/ib
    Eigensicherheit: Energie ist so begrenzt, dass keine Zündung möglich ist (höchste Sicherheit, Zone 0/20)
  • d
    Druckfestes Gehäuse: Explosion wird im Gehäuse eingeschlossen (Zone 1/21)
  • e
    Erhöhte Sicherheit: Zusätzliche Maßnahmen gegen Funkenbildung und Überhitzung (Zone 1/21)
  • n
    Typ n-Schutz: Im Normalbetrieb keine Zündquelle (Zone 2/22)
  • p
    Druckkapselung: Überdruck mit Schutzgas verhindert Eindringen explosionsfähiger Atmosphäre
  • q
    Sandkapselung: Zündquelle ist in Quarzsand eingekapselt

Prüffristen und Prüfumfang

Die Prüffristen für elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind deutlich kürzer als bei normalen Anlagen. Dies ist aufgrund des erhöhten Risikos und der besonderen Beanspruchung erforderlich.

Empfohlene Prüffristen nach TRBS 1201 Teil 4:

AnlagentypZonePrüffristBemerkung
Ortsfeste AnlagenZone 0 / 206 MonateHöchste Gefahrenstufe
Ortsfeste AnlagenZone 1 / 211 JahrRegelmäßige Überwachung
Ortsfeste AnlagenZone 2 / 223 JahreGeringeres Risiko
Ortsveränderliche BetriebsmittelAlle Zonen6 MonateHöhere Beanspruchung
Reparierte/geänderte GeräteAlle ZonenVor InbetriebnahmePflicht nach BetrSichV

Prüfumfang:

Sichtprüfung:

  • • Kennzeichnung vollständig und lesbar (Ex-Markierung, Zündschutzart, Temperaturklasse)
  • • Gehäuse unbeschädigt, keine Risse oder Korrosion
  • • Kabeleinführungen korrekt ausgeführt und dicht
  • • Erdung/Potentialausgleich vorhanden und intakt
  • • Keine unzulässigen Änderungen oder Reparaturen
  • • Schutzart (IP-Code) entsprechend Zoneneinteilung

Messungen:

  • • Isolationswiderstand zwischen Leitern und Erde
  • • Durchgängigkeit von Schutzleiter und Potentialausgleich
  • • Funktionstests der Sicherheitseinrichtungen
  • • Bei eigensicheren Stromkreisen: Spannungs- und Strommessungen
  • • Thermografie zur Erkennung von Hotspots

Dokumentenprüfung:

  • • Explosionsschutzdokument aktuell und vollständig
  • • Gefährdungsbeurteilung vorhanden
  • • Betriebsanweisungen verfügbar
  • • Vorherige Prüfberichte nachvollziehbar

⚠️ Wichtig:

Die Prüffristen können in der Gefährdungsbeurteilung verkürzt werden, wenn besondere Umstände dies erfordern (z.B. aggressive Atmosphäre, häufige Vibrationen). Eine Verlängerung der genannten Fristen muss besonders begründet und durch die Gefährdungsbeurteilung abgesichert sein.

Finanzielle Risiken und Schadenskosten

Die finanziellen Risiken bei Vernachlässigung des Explosionsschutzes sind immens. Explosionen führen nicht nur zu Personenschäden, sondern verursachen oft Totalschäden an Anlagen und langfristige Betriebsunterbrechungen.

1. Bußgelder und Strafen

Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen Explosionsschutzvorschriften:

  • • Fehlendes Explosionsschutzdokument: bis zu 25.000 €
  • • Fehlende Gefährdungsbeurteilung: bis zu 50.000 €
  • • Einsatz nicht zertifizierter Betriebsmittel: bis zu 30.000 €
  • • Fehlende oder unzureichende Prüfungen: 10.000 € - 50.000 €
  • • Keine organisatorischen Maßnahmen (Betriebsanweisungen): bis zu 15.000 €
  • • Bei schweren Unfällen: Strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen

2. Explosionsschäden - Reale Schadenskosten

Beispielrechnung: Explosion in Lackiererei (realer Fall):

  • • Direkter Sachschaden (Gebäude, Maschinen): 2,5 Millionen €
  • • Produktionsausfall (6 Monate Wiederaufbau): 3,2 Millionen €
  • • Aufräum- und Entsorgungskosten: 450.000 €
  • • Schadensgutachten und Rechtskosten: 180.000 €
  • • Verlust von Kundenaufträgen (langfristig): 1,5 Millionen €
  • • Imageschaden und Reputationsverlust: nicht bezifferbar

→ Gesamtschaden: über 7,8 Millionen € (bei nur 1 Explosion!)

3. Versicherungsprobleme

Versicherer prüfen nach Explosionen sehr genau die Einhaltung von Vorschriften:

  • Leistungskürzung oder -verweigerung bei fehlendem Explosionsschutzdokument
  • Kein Versicherungsschutz bei Einsatz nicht zertifizierter Betriebsmittel
  • Höhere Prämien ohne Nachweis regelmäßiger Prüfungen
  • Regress gegen Verantwortliche bei grober Fahrlässigkeit

→ Im Schadensfall trägt das Unternehmen die Kosten selbst!

4. Statistik: Explosionen in Deutschland

Laut Berufsgenossenschaften und Unfallstatistiken:

  • • Jährlich ca. 50-80 meldepflichtige Explosionen in deutschen Betrieben
  • • Davon 5-10 mit tödlichem Ausgang
  • 150-200 Schwerverletzte pro Jahr durch Explosionen
  • • Durchschnittlicher Sachschaden pro Explosion: 1,2 - 4,5 Millionen €
  • 80% der Explosionen wären durch ordnungsgemäße Prüfungen vermeidbar gewesen

5. Kosten-Nutzen-Vergleich

PositionKosten PräventionKosten bei Explosion
Jährliche Ex-Prüfungen3.000 - 15.000 €-
Explosionsschutzdokument2.000 - 8.000 € (einmalig)-
Zertifizierte Ex-Betriebsmittel+20-40% Mehrkosten-
Schulungen Mitarbeiter1.000 - 3.000 €/Jahr-
SUMME Prävention/Jahr6.000 - 26.000 €-
Explosion (einmalig)-1,2 - 7,8 Mio. €

💰 ROI-Betrachtung:

Die Investition in Explosionsschutz-Prüfungen amortisiert sich:

  • ✓ Bereits durch Vermeidung eines einzigen Unfalls
  • ✓ Durch niedrigere Versicherungsprämien (5-15% Ersparnis möglich)
  • ✓ Durch Vermeidung von Bußgeldern und Betriebsstillständen
  • ✓ Durch Schutz der Unternehmensreputation

→ Explosionsschutz-Prüfungen sind keine Kosten, sondern eine existenzsichernde Investition!

Sicherheitsaspekte und Unfallprävention

Explosionen gehören zu den schwersten Arbeitsunfällen. Die Auswirkungen sind oft verheerend: Schwerverletzte, Todesopfer, zerstörte Anlagen und traumatisierte Belegschaften. Der Schutz von Menschenleben muss daher immer an erster Stelle stehen.

Typische Unfallszenarien

💥 Staubexplosion in Siloanlage

Ursache: Funkenbildung durch defekte Leuchte (nicht Ex-geschützt)

Folgen: 3 Tote, 12 Verletzte, Silo komplett zerstört

Vermeidbar durch: Ex-geprüfte Beleuchtung, regelmäßige Prüfungen

🔥 Gasexplosion in Lackiererei

Ursache: Defekter Lüfter, Lösungsmitteldämpfe angesammelt

Folgen: 2 Schwerverletzte, Produktionshalle zerstört

Vermeidbar durch: Funktionstests der Lüftung, Gaswarnanlagen

⚡ Lichtbogenexplosion in Schaltanlage

Ursache: Korrodierte Kabeleinführung, Feuchtigkeit eingedrungen

Folgen: 1 Toter (Elektrofachkraft), schwere Verbrennungen

Vermeidbar durch: Regelmäßige Sichtprüfungen, rechtzeitiger Austausch

🌾 Mehlstaub-Explosion in Mühle

Ursache: Mechanischer Funke durch Fremdkörper, aufgewirbelter Staub

Folgen: 5 Tote, 20 Verletzte, Totalschaden Gebäude

Vermeidbar durch: Fremdkörperabscheidung, Entstaubung, Ex-Schutz

Wie Ex-Schutz-Prüfungen Leben retten

  • Defekte Geräte werden erkannt, bevor sie zur Zündquelle werden
  • Beschädigte Gehäuse werden entdeckt, bevor explosionsfähige Atmosphäre eindringt
  • Korrosion und Verschleiß werden frühzeitig sichtbar, rechtzeitiger Austausch möglich
  • Falsche oder nicht zertifizierte Betriebsmittel werden identifiziert und ausgetauscht
  • Änderungen oder Reparaturen ohne Ex-Zulassung werden aufgedeckt
  • Dokumentation schützt bei Unfällen vor persönlicher Haftung

Organisatorische Schutzmaßnahmen

Neben technischen Prüfungen sind organisatorische Maßnahmen unverzichtbar:

  • 🎓 Mitarbeiterschulungen: Alle Mitarbeiter in Ex-Bereichen müssen über Gefahren und Schutzmaßnahmen unterwiesen sein (jährlich wiederholen!)
  • 📋 Betriebsanweisungen: Klare Anweisungen für Arbeiten in Ex-Bereichen, Freigabeverfahren für Wartungsarbeiten
  • 🔧 Werkzeug und Arbeitsgeräte: Nur funkenfreies Werkzeug verwenden, Handys und elektronische Geräte ohne Ex-Schutz sind verboten
  • 🚨 Notfallpläne: Evakuierungspläne, Alarmierungsketten, regelmäßige Übungen
  • 👤 Verantwortlichkeiten: Benennung eines Explosionsschutzbeauftragten, klare Zuständigkeiten

👥 Fürsorgepflicht im Explosionsschutz:

Als Arbeitgeber tragen Sie die besondere Fürsorgepflicht für Mitarbeiter in explosionsgefährdeten Bereichen. Jeder Unfall kann vermieden werden – durch gewissenhafte Prüfungen, korrekte Ausrüstung und umfassende Schulungen. Nachlässigkeit kostet im schlimmsten Fall Menschenleben.

Explosionsschutzdokument und Dokumentation

Das Explosionsschutzdokument ist das zentrale Dokument für den Betrieb von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor Aufnahme der Arbeit erstellt werden.

Was muss das Explosionsschutzdokument enthalten?

Pflichtinhalte nach § 6 BetrSichV und TRBS 2152:

  • 1.
    Gefährdungsbeurteilung: Systematische Ermittlung und Bewertung der Explosionsgefährdungen
  • 2.
    Zoneneinteilung: Klassifizierung der explosionsgefährdeten Bereiche mit Zonenplänen
  • 3.
    Zündquellenbewertung: Identifikation möglicher Zündquellen und deren Vermeidung
  • 4.
    Schutzmaßnahmen: Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen
  • 5.
    Anforderungen an Betriebsmittel: Liste der erforderlichen Ex-Schutzarten und Geräte
  • 6.
    Prüffristen: Festlegung der Prüfintervalle für alle Anlagen und Betriebsmittel
  • 7.
    Betriebsanweisungen: Anweisungen für sicheres Arbeiten in Ex-Bereichen
  • 8.
    Koordinierung: Bei mehreren Unternehmen am gleichen Standort

Dokumentationspflichten bei Prüfungen

Was muss dokumentiert werden?

  • Prüfberichte: Detaillierte Dokumentation aller durchgeführten Prüfungen
  • Kennzeichnung: Ex-Plaketten mit Prüfdatum und nächstem Prüftermin
  • Mängelliste: Festgestellte Mängel mit Priorität und Frist zur Beseitigung
  • Mängelbeseitigung: Nachweis über durchgeführte Reparaturen
  • Änderungsdokumentation: Alle Änderungen an Anlagen oder Bereichen
  • Prüferqualifikation: Nachweis der Befähigung der Prüfperson
  • Schulungsnachweise: Dokumentation der Mitarbeiterunterweisungen

Aufbewahrungsfristen

DokumentAufbewahrungsfristRechtsgrundlage
ExplosionsschutzdokumentDauerhaft (solange Anlage betrieben wird)BetrSichV § 6
PrüfberichteMindestens bis zur nächsten PrüfungBetrSichV § 14
GefährdungsbeurteilungDauerhaftArbSchG § 6
Schulungsnachweise2 Jahre nach Ausscheiden des MitarbeitersDGUV Vorschrift 1
Änderungsdokumentation10 Jahre (empfohlen)Haftungsrecht

⚠️ Bei Betriebsprüfungen gilt:

"Was nicht dokumentiert ist, wurde nicht durchgeführt!"

Fehlende Dokumentation wird rechtlich so behandelt, als wären die Maßnahmen nie durchgeführt worden – mit allen Konsequenzen (Bußgelder, Betriebsstilllegung, persönliche Haftung bei Unfällen).

Digitale Dokumentation

Moderne Prüfdienstleister wie AMA Systems bieten digitale Lösungen:

📱 QR-Code auf Ex-Plaketten

  • ✓ Direkter Zugriff auf Prüfhistorie
  • ✓ Ex-Zertifikate online abrufbar
  • ✓ Automatische Frist-Erinnerungen

☁️ Cloud-Archivierung

  • ✓ Revisionssicher und DSGVO-konform
  • ✓ Zugriff jederzeit und überall
  • ✓ Keine verlorenen Dokumente

Fazit: Explosionsschutz ist überlebenswichtig

Explosionsschutz-Prüfungen sind nicht verhandelbar – sie schützen Leben, bewahren Existenzen und sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Konsequenzen von Vernachlässigung können katastrophal sein.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

⚖️ Rechtliche Pflichten

  • ✓ ATEX 2014/34/EU und 1999/92/EG
  • ✓ BetrSichV, TRBS 2152
  • ✓ EN 60079-14 und EN 60079-17
  • ✓ Explosionsschutzdokument Pflicht

💰 Finanzielle Risiken

  • ✓ Bußgelder bis 50.000 €
  • ✓ Explosionsschäden 1-8 Mio. €
  • ✓ Versicherungsschutz gefährdet
  • ✓ Existenzbedrohung

🛡️ Sicherheit

  • ✓ Schutz vor tödlichen Explosionen
  • ✓ Früherkennung von Defekten
  • ✓ 80% der Unfälle vermeidbar
  • ✓ Fürsorgepflicht erfüllt

📊 Prüfanforderungen

  • ✓ Zone 0/20: 6 Monate
  • ✓ Zone 1/21: 1 Jahr
  • ✓ Zone 2/22: 3 Jahre
  • ✓ Nur durch zertifizierte Fachkräfte

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer darf Explosionsschutz-Prüfungen durchführen?

Nur speziell geschulte und zertifizierte befähigte Personen nach TRBS 1203 mit Zusatzqualifikation für Explosionsschutz dürfen diese Prüfungen durchführen. Eine Standard-Elektrofachkraft reicht nicht aus!

Was kostet eine Explosionsschutz-Prüfung?

Die Kosten hängen vom Umfang ab (Anzahl Geräte, Zoneneinteilung, Komplexität). Typischerweise liegen die jährlichen Kosten bei 3.000-15.000 € – ein Bruchteil der möglichen Schadenskosten. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

Brauche ich ein Explosionsschutzdokument?

Ja, zwingend! Sobald explosionsfähige Atmosphären auftreten können (Gase, Dämpfe, Stäube), ist ein Explosionsschutzdokument vor Beginn der Tätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben. Fehlt es, drohen Bußgelder bis 25.000 €.

Welche Zündschutzart brauche ich?

Das hängt von der Zone ab: Zone 0/20 erfordert höchsten Schutz (z.B. Eigensicherheit "ia"), Zone 1/21 mindestens "d" oder "e", Zone 2/22 genügt oft "nA". Die Zoneneinteilung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Schützen Sie Leben und Ihr Unternehmen!

Explosionsschutz-Prüfungen sind existenzsichernde Investitionen. Sie schützen Mitarbeiter, bewahren Ihre Anlagen und sichern die Zukunft Ihres Unternehmens.

Kontaktieren Sie unsere zertifizierten Explosionsschutz-Experten für eine unverbindliche Beratung.

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