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Dienstleistungen/Prüfdienstleister wechseln

Ihr Prüfdienstleister hört auf oder hat keine Kapazität mehr?

Prüfbestand-Übernahme: Bestandssichtung · Prüfhistorie · Fristen-Monitoring · Fortführung

Der bisherige Prüfer geht in den Ruhestand, gibt das Geschäft auf oder schafft die Termine nicht mehr – und die nächsten Prüffristen stehen bereits im Kalender. Genau dafür gibt es die Prüfbestand-Übernahme: ein geordneter Prozess, mit dem Prüfhistorie, Dokumentation und Fristen zu uns wandern und die Prüfungen weiterlaufen wie gewohnt.

So läuft die Übernahme ab

Wie läuft die Prüfbestand-Übernahme ab?

Vier Schritte, ein geordneter Übergang – vom ersten Gespräch bis zur ersten Wiederholungsprüfung unter neuer Verantwortung.

1

Bestandssichtung

Was liegt vor?

Wir sichten, was vorhanden ist: letzte Prüfprotokolle, Inventar- oder Gerätelisten und den Stand der Prüfplaketten. Daraus ergibt sich, wie vollständig der Bestand dokumentiert ist und wo nacherfasst werden muss.

2

Übernahme der Prüfhistorie & Dokumentation

Nichts geht verloren

Prüfhistorie, Gerätedaten und vorhandene Protokolle überführen wir in unsere digitale Dokumentation. Alt-Protokolle werden archiviert, damit die Nachweiskette lückenlos bleibt.

3

Fristen-Monitoring

Wir übernehmen die Terminverfolgung

Alle Wiederholungsfristen wandern in unser Fristen-Monitoring. Wir melden uns rechtzeitig vor jedem fälligen Termin – eigene Erinnerungslisten brauchen Sie nicht mehr.

4

Nahtlose Fortführung

Prüfungen laufen weiter wie gewohnt

Die Prüfungen laufen im gewohnten Rhythmus weiter: gleiche Fristenlogik, fortgeführte Historie, feste Ansprechpartner. Für Ihren Betrieb ändert sich der Dienstleister, nicht der Ablauf.

Wir versprechen keinen Wechsel über Nacht, sondern einen kontrollierten Übergang: Erst wenn Bestand und Fristen sauber erfasst sind, übernehmen wir die Verantwortung für die Terminverfolgung.

Checkliste für die Übergabe

Was brauchen wir vom bisherigen Dienstleister?

Drei Dinge reichen für einen sauberen Start. Mehr müssen Sie beim alten Dienstleister nicht anfragen.

Letzte Prüfprotokolle

Die Protokolle des letzten Prüfdurchgangs – als PDF, Ausdruck oder Export aus der Prüfsoftware des bisherigen Dienstleisters.

Geräteliste oder Inventar (falls vorhanden)

Eine Übersicht der geprüften Geräte und Anlagen. Auch eine einfache Excel-Liste oder der Anlagenspiegel aus der Instandhaltung hilft.

Prüfplaketten-System

Welche Plaketten im Einsatz sind und wie sie beschriftet werden, damit die Kennzeichnung konsistent weiterläuft.

Fehlt etwas davon, nehmen wir den Bestand neu auf. Die Neuaufnahme ist Teil der Erstsichtung – fehlende Unterlagen sind kein Grund, den Wechsel aufzuschieben.

Übernahme der Dokumentation

Was passiert mit Ihrer Anlagendokumentation?

Wir übernehmen Ihre Anlagendokumentation nahtlos. Vorhandene Protokolle, Gerätelisten und die Prüfhistorie werden weitergeführt, nicht ersetzt – die Nachweiskette bleibt lückenlos.

Als erstes Ergebnis der Bestandssichtung erhalten Sie einen Gap-Befund: eine Übersicht, was fällig ist, was fehlt und was kritisch ist.

Inhalt des Gap-Befunds
AbschnittDas steht drin
FälligWelche Prüfungen jetzt oder in den nächsten Monaten anstehen – aufgeschlüsselt nach Gerätegruppe und Standort.
FehlendWo Protokolle, Gerätedaten oder Plaketten fehlen und was bei der Neuaufnahme ergänzt wird.
KritischPunkte, die vor dem nächsten regulären Termin geklärt werden sollten – etwa überfällige Prüfungen ortsfester Anlagen.

Wie sieht eine Übernahme in der Praxis aus?

Ein anonymisiertes Beispiel aus einem typischen Übernahmefall:

Instandhaltungsleiter, Metallverarbeitung Ortenau

Ausgangslage
Bisheriger Prüfer in Rente gegangen; im Bestand: 180 ortsveränderliche Geräte und 12 ortsfeste Anlagen.
Übernahme
Bestandssichtung anhand der letzten Protokolle; Historie und Fristen in unser Monitoring überführt.
Ergebnis
Übernahme inklusive Historie in 2 Wochen, keine Fristlücke.

Konditionen

Der Aufwand einer Übernahme hängt von Geräteanzahl, Standorten, Montagesituation und Doku-Stand ab. Deshalb steht ein Preis erst nach der Sichtung fest – dafür hält er dann auch.

  • Erstsichtung: Festpreis nach kurzem Gespräch.
  • Übernahme und Prüfungen: Festpreis-Angebot nach Besichtigung bzw. Bestandsaufnahme – keine versteckten Posten.

Gut zu wissen: Die Fristenverwaltung können Sie nach der Übernahme dauerhaft bei uns lassen – als Prüfabo im Rahmen der DGUV-V3-Prüfung.

Häufige Fragen zur Prüfbestand-Übernahme

Das Erstgespräch lässt sich in der Regel kurzfristig führen, danach terminieren wir die Bestandssichtung. Wie schnell die vollständige Übernahme steht, hängt von Umfang und Doku-Stand ab – bei geordneter Übergabe geht es zügig. Bereits fällige oder kurz bevorstehende Prüfungen ziehen wir in der Planung vor, damit keine Fristlücke entsteht.

Dann nehmen wir den Bestand neu auf: Geräte und Anlagen werden erfasst, gekennzeichnet und beim ersten Prüfdurchgang vollständig dokumentiert. Fehlende Protokolle oder Inventarlisten sind kein Ausschlusskriterium, sie bedeuten nur etwas mehr Aufwand bei der Erstsichtung. Der Gap-Befund zeigt anschließend, welche Lücken geschlossen wurden.

Ja. Bestehende Prüftermine und Wiederholungsfristen überführen wir in unser Fristen-Monitoring und verfolgen sie weiter. Was bereits fällig oder überfällig ist, weist der Gap-Befund aus – diese Prüfungen planen wir zuerst ein.

Wenn er erreichbar ist, gern: Eine kurze Übergabe von Protokollen, Gerätelisten und Plaketten-System spart allen Beteiligten Zeit. Die Übernahme funktioniert aber auch ohne seine Mitwirkung – dann nehmen wir den Bestand im Rahmen der Erstsichtung neu auf.

Übernahme des Prüfbestands klären

Je genauer die Angaben, desto belastbarer die erste Einschätzung – Schätzwerte genügen.

Ausschließlich für Industrie, Gewerbe und Elektrobetriebe.

Erstsichtung zum Festpreis
Gap-Befund als erstes Ergebnis
Kontrollierter Übergang ohne Fristlücke
Antwort innerhalb von 24 Stunden