DGUV V3 Prüfung der elektrischen Gebäudetechnik
Verteilungen, Beleuchtung, Notbeleuchtung, RCD-Schutzschalter: Wir prüfen die elektrische Installation Ihres Gebäudes nach DIN VDE 0105-100 – als ortsfeste Anlage im Sinne der DGUV Vorschrift 3.
Für Industrie und Gewerbe in Baden-Württemberg. Das Prüfprotokoll ist so aufgebaut, dass Sie es direkt als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Sachversicherer verwenden können.
Auf einen Blick
- Normbasis
- DIN VDE 0105-100 (wiederkehrende Prüfung), DGUV Vorschrift 3
- Prüfer
- TÜV SÜD-zertifizierte befähigte Person, kalibrierte Fluke-Messtechnik
- Betriebsunterbrechung
- Teilabschaltungen je Verteilung, geplant in Randzeiten
- Nachweis
- Prüfprotokoll mit Messwerten und Mängelliste – verwendbar gegenüber BG und Versicherer
Was gehört zur Gebäudetechnik-Prüfung?
Die elektrische Gebäudetechnik ist eine ortsfeste Anlage im Sinne der DGUV Vorschrift 3 – und damit wiederkehrend prüfpflichtig wie jede andere elektrische Anlage im Betrieb. Geprüft wird alles, was fest zum Gebäude gehört: von der Hauptverteilung über die Beleuchtung bis zum Torantrieb.
Grundlage der wiederkehrenden Prüfung ist DIN VDE 0105-100, geprüft wird durch eine zur Prüfung befähigte Person mit kalibrierter Fluke-Messtechnik.
| Anlagenteil | Typische Prüfpunkte |
|---|---|
| Haupt- und Unterverteilungen | Zustand, Schutzorgane, Kennzeichnung, Anschlussqualität, Berührungsschutz |
| Allgemeine Gebäudeinstallation (fest verlegte Leitungen, Steckdosen-Stromkreise) | Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Zuordnung und Absicherung |
| RCD/FI-Schutzschalter | Auslösezeit und Auslösestrom innerhalb der Grenzwerte |
| Beleuchtungsanlagen | Befestigung, Anschluss, Schutzart, Funktion |
| Not- und Sicherheitsbeleuchtung | Funktion und Umschaltung; das eigene Prüfregime nach DIN EN 50172 berücksichtigen wir bei der Planung |
| Elektrische Tür-, Tor- und Rolltoranlagen | Anschluss, Schutzleiter, Funktion der Schutzeinrichtungen |
| Elektrik von Klima- und Lüftungsanlagen | Anschluss, Absicherung, Schutzleiterverbindung |
Abgrenzung: Geräte mit Stecker sind ortsveränderliche Betriebsmittel und laufen über die Geräteprüfung. Maschinen mit eigener Steuerung prüfen wir nach DIN EN 60204-1 – zur Maschinenprüfung. Für Produktions- und Prozessanlagen im weiteren Sinn: Prüfung ortsfester Anlagen.
Warum die Gebäudetechnik prüfen lassen?
Als Betreiber legen Sie Art, Umfang und Fristen der Prüfungen über die Gefährdungsbeurteilung fest – die wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlage durch eine befähigte Person ist dabei gesetzter Bestandteil (BetrSichV, DGUV Vorschrift 3). Die Gebäudeinstallation wird dabei erfahrungsgemäß am ehesten übersehen: Geräte und Maschinen haben Prüfplaketten, die Unterverteilung im Flur hat oft keine.
Dazu kommt die Brandprävention: Defekte in der Elektroinstallation gehören zu den häufigsten Brandursachen in Gewerbegebäuden. Lose Klemmstellen, überlastete Stromkreise und gealterte Isolation entwickeln sich über Jahre – genau das, was eine wiederkehrende Prüfung mit Messwerten sichtbar macht, bevor daraus ein Schaden wird.
Und schließlich der Punkt, der in der Praxis oft den Anstoß gibt: der Nachweis gegenüber der Versicherung.
Prüfnachweis für Ihre Versicherung
Viele Feuer- und Sachversicherer verlangen die regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlage als Bestandteil des Versicherungsvertrags. Im Schadenfall zählt dann, was dokumentiert ist: Unsere Prüfprotokolle enthalten Messwerte je Stromkreis, Sichtbefunde und die Mängelbewertung – ein Nachweis, den Sie ohne Nacharbeit an Ihren Versicherer weitergeben können.
Welche Prüfung Ihre Police konkret verlangt, steht im Vertrag – und genau dort schauen wir in der Bestandsaufnahme gemeinsam hinein.
VdS-Sachverständigenprüfung ist ein eigener Status
Einzelne Policen enthalten Klauseln (etwa die Klausel SK 3602), die eine Prüfung durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen verlangen. Das ist ein geschützter Status und nicht dasselbe wie die zur Prüfung befähigte Person nach DGUV V3. Wir prüfen nach DIN VDE 0105-100 und DGUV Vorschrift 3 und liefern den Prüfnachweis; ob Ihre Police zusätzlich eine VdS-Sachverständigenprüfung verlangt, klären wir in der Bestandsaufnahme.
Wie läuft die Prüfung ab?
Der kritische Punkt ist selten die Messung, sondern die Frage, wann welcher Gebäudeteil spannungsfrei sein darf. Darum beginnt der Ablauf mit Begehung und Abschaltplanung.
Begehung und Bestandsaufnahme
Gebäude, Verteilungen, Dokumentation
Wir gehen das Gebäude durch, sichten Verteilerpläne und vorhandene Prüfprotokolle und klären die Vorgaben Ihrer Versicherung. Daraus ergeben sich Prüfumfang und Festpreis-Angebot.
Prüfung im laufenden Betrieb, wo möglich
Teilabschaltungen statt Stillstand
Sichtprüfung und ein Teil der Messungen laufen bei eingeschalteter Anlage. Spannungsfreie Fenster je Verteilung planen wir vorab und legen sie in Randzeiten – im Bürogebäude außerhalb der Arbeitszeiten, in der Produktion abgestimmt mit Ihrer Instandhaltung.
Prüfprotokoll und Mängelliste
Nachvollziehbar dokumentiert
Sie erhalten das vollständige Protokoll mit Messwerten je Stromkreis, Sichtbefunden und einer Mängelliste, eingestuft nach Dringlichkeit und mit konkreter Empfehlung.
Nachprüfung
Mängel geschlossen, Nachweis komplett
Behobene Mängel prüfen wir nach und schließen sie im Protokoll. Auf Wunsch überwachen wir die nächste Frist über das Prüfabo und melden uns rechtzeitig zur Wiederholungsprüfung.
Wie oft muss die Gebäudetechnik geprüft werden?
Richtwert für feste Gebäudeinstallation: 4 Jahre nach TRBS 1201 – abhängig von Gefährdungsbeurteilung und Umgebung.
| Anlagenteil / Umgebung | Richtwert |
|---|---|
| Verteilungen und feste Gebäudeinstallation (Büro, trockene Räume) | 4 Jahre |
| Betriebsstätten besonderer Art (feuchte Räume, korrosive Umgebung, Außenbereiche) | 1 Jahr |
| RCD/FI-Schutzschalter (Funktionsprüfung) | kürzere Intervalle, je nach Einsatzort |
Verbindlich ist die Frist aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung – die Tabelle liefert Richtwerte, keine Zusage. Die vollständige Orientierung nach Kategorie und Umgebung finden Sie in unserer Prüffristen-Referenz (Abschnitt Gebäudetechnik).
Konditionen
Festpreis-Angebot nach Besichtigung bzw. Bestandsaufnahme – keine versteckten Posten.
Eine seriöse Aufwandsschätzung braucht den Blick ins Gebäude: Ein Verwaltungsbau mit acht zugänglichen Unterverteilungen ist ein anderer Auftrag als ein gewachsener Gewerbebestand mit Verteilungen hinter Verkleidungen und ohne aktuelle Pläne. Den Aufwand bestimmen vor allem:
- Anzahl der Verteilungen und Stromkreise
- Gebäudegröße und Zugänglichkeit der Anlagenteile
- Stand der Anlagendokumentation
- Mögliche Zeitfenster für Teilabschaltungen
Häufige Fragen zur Gebäudetechnik-Prüfung
Wie oft muss die elektrische Gebäudetechnik geprüft werden?
Richtwert für Verteilungen und feste Gebäudeinstallation sind 4 Jahre, in Betriebsstätten besonderer Art – etwa feuchten oder korrosionsbelasteten Bereichen – 1 Jahr. RCD/FI-Schutzschalter werden in kürzeren Intervallen auf Funktion geprüft. Verbindlich ist die Frist aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung; die Richtwerte stammen aus DGUV Vorschrift 3 und TRBS 1201.
Muss der Betrieb für die Prüfung unterbrochen werden?
Nicht komplett. Die Sichtprüfung und ein Teil der Messungen laufen bei eingeschalteter Anlage; für Isolationsmessungen brauchen einzelne Stromkreise ein spannungsfreies Fenster. Wir planen Teilabschaltungen je Verteilung und legen sie in Randzeiten – in Bürogebäuden typischerweise außerhalb der Arbeitszeiten, in Produktionsgebäuden abgestimmt mit Ihrer Instandhaltung.
Was verlangt meine Versicherung an Prüfnachweisen?
Viele Feuer- und Sachversicherer machen die regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlage zum Vertragsbestandteil; das Prüfprotokoll dient dann als Nachweis. Einzelne Policen verlangen darüber hinaus eine Prüfung durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen (etwa nach Klausel SK 3602) – das ist ein eigener, geschützter Status und nicht dasselbe wie die zur Prüfung befähigte Person nach DGUV V3. Wir prüfen nach DIN VDE 0105-100 und DGUV Vorschrift 3 und liefern den Prüfnachweis; ob Ihre Police eine VdS-Sachverständigenprüfung verlangt, klären wir gemeinsam in der Bestandsaufnahme.
Was steht im Prüfprotokoll?
Anlagen- und Verteilerbezeichnung, Prüfumfang mit Normbezug, Messwerte je Stromkreis mit Bezug zum Grenzwert, Sichtprüfungsbefunde und eine Mängelliste mit Einstufung nach Dringlichkeit. Dazu die eingesetzten Messgeräte mit Kalibriernachweis, der Prüfer mit Qualifikation und die Empfehlung zur nächsten Prüffrist. Das Protokoll ist so aufgebaut, dass Sie es ohne Nacharbeit an Berufsgenossenschaft oder Versicherer weitergeben können.
Worin unterscheidet sich die Gebäudetechnik-Prüfung von der Geräteprüfung?
Die Geräteprüfung erfasst ortsveränderliche Betriebsmittel – alles mit Stecker – nach DIN VDE 0701-0702. Die Gebäudetechnik-Prüfung erfasst die fest installierte Anlage nach DIN VDE 0105-100: Verteilungen, fest verlegte Stromkreise, Beleuchtung, RCD. Beides gehört zur DGUV Vorschrift 3, läuft aber als eigenes Verfahren mit eigenen Fristen. Maschinen mit eigener Steuerung prüfen wir gesondert nach DIN EN 60204-1.
Gebäudetechnik-Prüfung anfragen
Auf der Prüfanfrage-Seite ist der Bereich Gebäudetechnik bereits vorausgewählt: Nutzfläche, Anzahl der Verteilungen, Notbeleuchtung und die Versicherungsfrage genügen für die erste Einschätzung. Geräte, ortsfeste Anlagen oder PV lassen sich in derselben Anfrage ergänzen.
Festpreis-Angebot nach Bestandsaufnahme, Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
Oder per E-Mail an info@ama-systems.eu
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