Fit für die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Ab dem 20. Januar 2027 löst die Maschinenverordnung die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Wir bereiten Hersteller und Betreiber technisch darauf vor: Bestandsaufnahme und Gap-Analyse, Prüfung nach DIN EN 60204-1, Safety-Bewertung und Dokumentations-Check.
Zur Einordnung vorab: Wir sind keine Benannte Stelle und führen keine Konformitätsbewertungen durch – wir liefern die technische Grundlage dafür. Für Industrie und Gewerbe in Baden-Württemberg.
Auf einen Blick
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2023/1230, gilt ab 20.01.2027; ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Für wen
- Maschinenbauer und Hersteller; Betreiber mit Umbau- und Retrofit-Projekten
- Leistung
- Gap-Analyse, Prüfung nach DIN EN 60204-1, Safety-Bewertung, Dokumentations-Check, Retrofit-Pfad
- Abgrenzung
- Keine Benannte Stelle, keine Konformitätsbewertung – wir liefern Prüfungen und Nachweise als Grundlage
Was bedeutet die neue Maschinenverordnung für Sie?
Das hängt von Ihrer Rolle ab. Hersteller müssen ihre Produkte gegen neue Anforderungen stellen; Betreiber sind vor allem über eine Neuerung betroffen: Die „wesentliche Veränderung" steht jetzt unmittelbar im EU-Recht – und macht aus dem umbauenden Betreiber im Ernstfall den Hersteller der veränderten Maschine.
| Ihre Rolle | Was sich ändert | Was jetzt ansteht |
|---|---|---|
| Maschinenbauer / Hersteller | Neue Anforderungen ab Stichtag: Cybersecurity-Schutz der Sicherheitsfunktionen, Software mit Sicherheitsfunktion kann Sicherheitsbauteil sein, digitale Betriebsanleitung unter Bedingungen möglich, teils geänderte Konformitätsverfahren. | Gap-Analyse der technischen Unterlagen gegen die neuen Anforderungen, elektrische Prüfung nach DIN EN 60204-1 gegen die Spezifikation, Doku-Check vor dem Stichtag. |
| Betreiber, der Maschinen umbaut | Die wesentliche Veränderung ist erstmals im EU-Recht kodifiziert (Art. 3 Nr. 16): Wer sie durchführt – Betreiber oder beauftragter Integrator – übernimmt für die veränderte Maschine die Herstellerpflichten nach Art. 18. | Retrofit-Projekte ab heute so planen und dokumentieren, dass die Bewertung „wesentlich oder nicht" sauber möglich ist – mit Prüfung und Nachweis-Doku als Grundlage. |
Was sich im Detail ändert – Zeitplan, digitale Betriebsanleitung, Cybersecurity, Software als Sicherheitsbauteil – haben wir als Referenz aufbereitet: Neue Maschinenverordnung: Was ändert sich ab 2027?
Womit wir Sie konkret unterstützen
Fünf Bausteine, einzeln oder als Paket – immer mit dokumentiertem Ergebnis, das in Ihre eigene Konformitätsarbeit einfließen kann.
Bestandsaufnahme & Gap-Analyse
Wir nehmen Maschine, Steuerung und Unterlagen auf und gleichen den Stand gegen die neuen Anforderungen ab. Ergebnis: eine Lückenliste mit Einstufung, was vor dem Stichtag ansteht und was nicht.
Elektrische Sicherheitsprüfung nach DIN EN 60204-1
Prüfung der elektrischen Ausrüstung gegen die Spezifikation: Schutzleitersystem, Isolation, Restspannungen, Funktionsprüfung. Mit kalibrierten Fluke-Messgeräten, dokumentiert im Prüfprotokoll.
Steuerungs- & Safety-Bewertung
Prüfung und Bewertung der Steuerungs- und Sicherheitsumsetzung: funktionale Sicherheit, Not-Halt-Funktion, Schutzeinrichtungen – gegen die Vorgaben aus Risikobeurteilung und Schaltplan.
Dokumentations-Check
Abgleich der technischen Unterlagen und der Betriebsanleitung mit dem Ist-Stand der Maschine. Neu unter der MVO: Die Betriebsanleitung darf digital bereitgestellt werden, eine Papierfassung bleibt auf Verlangen geschuldet.
Retrofit-Pfad zur Anforderungserfüllung
Zeigt die Gap-Analyse Handlungsbedarf an Steuerung oder Safety, setzen wir die Modernisierung um: geplantes Stillstandsfenster, Rückfallebene, Prüfung und Nachweis-Doku nach dem Umbau.
Klar abgegrenzt: Die Konformitätsbewertung und die CE-Kennzeichnung bleiben Sache des Herstellers bzw. Integrators – gegebenenfalls mit einer Benannten Stelle. Unsere Prüfprotokolle, Bewertungen und Doku-Checks sind Bausteine dafür, kein Ersatz.
So läuft die MVO-Vorbereitung ab
Von der Gap-Analyse bis zur Nachweis-Doku – getaktet nach Ihrer Produktion.
Gap-Analyse
Bestandsaufnahme vor Ort
Maschinenliste, Steuerungsstand, Safety-Umsetzung und Unterlagen werden aufgenommen und gegen die neuen Anforderungen abgeglichen. Je Maschine entsteht eine bewertete Lückenliste.
Maßnahmenplan
Priorisiert statt pauschal
Aus der Lückenliste wird ein Plan mit Zeithorizont: was vor dem Stichtag ansteht, was in laufende Retrofit-Projekte gehört und was dokumentiert bleiben kann, wie es ist.
Umsetzung & Prüfung
Elektrik, Steuerung, Safety
Umsetzung der technischen Maßnahmen und Prüfung nach DIN EN 60204-1 – getaktet mit Ihrer Produktion. Steuerungs- und Safety-Arbeiten kommen aus demselben Haus wie die Prüfung.
Nachweis-Doku
Belastbar abgelegt
Prüfprotokolle, aktualisierte Unterlagen und die Bewertungsgrundlage für die Konformitätsfrage werden strukturiert übergeben – als Baustein für Ihre eigene Bewertung bzw. die Ihres Integrators.
Warum das Thema jetzt auf den Tisch gehört
Kein Alarmismus – drei nüchterne Gründe, die Vorbereitung nicht auf 2026 zu schieben:
Der Stichtag ist fix
Die MVO gilt ab dem 20. Januar 2027 unmittelbar; die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG endet zum selben Datum. Eine lange Restlaufzeit gibt es nicht mehr.
Retrofit-Projekte von heute reichen über den Stichtag
Modernisierungen, die jetzt geplant werden, gehen teils erst 2027 in Betrieb. Wer die MVO-Anforderungen von Anfang an mitdenkt, vermeidet doppelte Arbeit an Doku und Safety.
Prüffenster sind planbar, solange kein Termindruck herrscht
Gap-Analyse und Prüfungen lassen sich heute in ruhige Produktionsfenster legen. Je näher der Stichtag rückt, desto enger werden Kapazitäten – bei allen Beteiligten.
Sie planen ohnehin einen Steuerungstausch? Dann gehören beide Themen in ein Projekt: SPS-Retrofit & Modernisierung – mit der MVO-Frage von Anfang an mitgedacht.
Konditionen
Festpreis-Angebot nach Besichtigung bzw. Bestandsaufnahme – keine versteckten Posten.
Eine Einzelmaschine mit vollständiger Doku ist ein anderer Auftrag als eine verkettete Linie mit gewachsener Steuerung. Deshalb kalkulieren wir nach Bestand, nicht nach Preisliste. Den Aufwand bestimmen vor allem:
- Anzahl der Maschinen und Umfang der Steuerungen
- Stand der technischen Unterlagen und der Betriebsanleitungen
- Umfang der Safety-Funktionen (Not-Halt, Schutzeinrichtungen)
- Verfügbare Prüf- und Stillstandsfenster in der Produktion
Häufige Fragen zur neuen Maschinenverordnung
Gilt die neue Maschinenverordnung auch für Bestandsmaschinen?
Nicht automatisch. Die MVO gilt für Maschinen, die ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden; Bestandsmaschinen laufen unter dem Recht weiter, unter dem sie in Verkehr kamen. Für den laufenden Betrieb bleibt die Betriebssicherheitsverordnung maßgeblich. Relevant wird die MVO für eine Bestandsmaschine dann, wenn sie wesentlich verändert wird.
Was ist eine wesentliche Veränderung nach der MVO?
Die MVO definiert die wesentliche Veränderung erstmals unmittelbar im EU-Recht (Art. 3 Nr. 16): eine vom Hersteller nicht vorgesehene physische oder digitale Veränderung nach dem Inverkehrbringen, die eine neue Gefährdung schafft oder ein bestehendes Risiko erhöht und deshalb neue trennende bzw. nichttrennende Schutzeinrichtungen mit Änderung der Sicherheitssteuerung oder zusätzliche Maßnahmen zur Stabilität bzw. mechanischen Festigkeit erfordert. Wer die Veränderung durchführt, übernimmt für die veränderte Maschine die Herstellerpflichten (Art. 18). Bisher stützte sich die Praxis in Deutschland auf das Interpretationspapier des BMAS.
Brauchen wir nach einem Retrofit eine neue CE-Kennzeichnung?
Nicht pauschal. Entscheidend ist, ob der Umbau eine wesentliche Veränderung darstellt – erst dann greifen Herstellerpflichten bis hin zu Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung. Diese Bewertung ist Sache des Betreibers bzw. des umbauenden Integrators. Wir liefern die Grundlage dafür: Prüfung nach DIN EN 60204-1, Bewertung der Safety-Umsetzung und die Nachweis-Dokumentation.
Was ist der Unterschied zwischen Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung?
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG musste national umgesetzt werden; die Verordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027 unmittelbar und einheitlich in allen Mitgliedstaaten. Inhaltlich kommen unter anderem Cybersecurity-Anforderungen an Sicherheitsfunktionen, Software mit Sicherheitsfunktion als mögliches Sicherheitsbauteil, die digitale Betriebsanleitung unter definierten Bedingungen und die kodifizierte wesentliche Veränderung hinzu.
Wer haftet, wenn eine umgebaute Maschine nicht konform ist?
Das hängt von der Rolle ab: Wer eine Maschine herstellt oder wesentlich verändert, trägt die Herstellerpflichten für das Produkt; der Betreiber bleibt für den sicheren Betrieb nach Betriebssicherheitsverordnung verantwortlich. Eine belastbare Antwort für den Einzelfall gibt Ihr Rechtsbeistand – wir sind keine Rechtsberatung. Unser Beitrag: Prüf- und Dokumentationsstand, auf den sich die Bewertung stützen kann.
Führt AMA Systems die Konformitätsbewertung durch?
Nein. Wir sind keine Benannte Stelle und führen keine Konformitätsbewertungen durch. Wir unterstützen die Vorbereitung: Bestandsaufnahme und Gap-Analyse, elektrische Prüfung nach DIN EN 60204-1, Bewertung der Steuerungs- und Safety-Umsetzung, Dokumentations-Check. Die Konformitätsbewertung selbst bleibt beim Hersteller bzw. bei der von ihm eingebundenen Stelle.
MVO-Readiness anfragen
Rufen Sie an oder senden Sie uns die Eckdaten über das Formular. Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
Für eine belastbare Einschätzung hilft uns
- Maschinenliste: Typ, Baujahr, Steuerung
- Geplante Umbauten oder Retrofit-Projekte bis 2027
- Stand der technischen Unterlagen und Betriebsanleitungen
- Mögliche Prüf- und Stillstandsfenster in der Produktion
Weiterführend
Maschinenprüfung
Elektrische Prüfung nach DIN EN 60204-1 – die Messgrundlage jeder MVO-Bewertung.
Zur MaschinenprüfungSPS-Retrofit & Modernisierung
Steuerung modernisieren mit Stillstandsfenster und Rückfallebene – MVO-Frage inklusive.
Zum RetrofitWissen: MVO im Detail
Zeitplan und Änderungen gegenüber der Maschinenrichtlinie als Nachschlage-Referenz.
Referenz öffnenWissen: Betreiber-Checkliste
Was Betreiber von Bestandsanlagen vor dem 20.01.2027 klären sollten – mit Screening-Fragen.
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